Wohngebäudeversicherung Vergleich
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Wohngebäudeversicherung zusammengefasst:
- Die Wohngebäudeversicherung schützt Häuser, die zu Wohnzwecken genutzt werden. In der Regel werden mindestens die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert.
- In der Wohngebäudeversicherung wird im Normalfall der Neubarwert eines Hauses versichert, sodass bei einem vollständigen Verlust der Wiederaufbau durchgeführt werden kann.
- Neben den Grundgefahren können ebenfalls zusätzliche Einschlüsse wie erweiterte Elementarschäden (z. B. Hochwasser, Starkregen, Erdbeben), sowie Ableitungsrohre außerhalb der Grundstückes, Glas und Haustechnik versichert werden.
Warum ein Wohngebäude versichern?
Ein Wohnhaus stellt einen hohen Sachwert dar, der meist mehrere hunderttausend bis millionen Euro an Wert besitzt. Der Verlust durch elementare Gefahren oder die umfangreiche Beschädigungen führen zu hohen Wertverlusten und können Eigentümer in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Aus diesem Grund verlangen Banken ebenfalls vor der Finanzierung einen Nachweis über eine bestehende Wohngebäudeversicherung, denn diese schützt den hohen Sachwert vor den gängigen Gefahren und damit vor Verlust und kostspieleigen Beschädigungen.
Eine Wohngebäudeversicherung ist grundsätzlich keine Pflicht, aber durchaus sinnvoll und sollte von jedem Hausbesitzer abgeschlossen werden, um sein Eigentum abzusichern.
Leistungen der Wohngebäudeversicherung
In der Wohngebäudeversicherung wird von so genannten Grundgefahren gesprochen, die mittlerweile zum Standard gehören. Hierzu zählen die Gefahren durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Wohngebäudeversicherung kommt bei Schäden durch diese Gefahren für die Instandsetzung auf und übernimmt die Kosten.
Schäden durch Feuer
Brand: Schäden durch Brände, die sich von selbst ausbreiten, beispielsweise durch einen Kurzschluss.
Blitzschlag: Schäden durch einen direkten Blitzeinschlag und deren Folgeschäden, beispielsweise ins Dach des Hauses.
Überspannung durch Blitz: Schäden durch Überspannung, die durch einen Blitz verursacht wurden.
Explosionen: Schäden, die beispielsweise durch eine Gasexplosion hervorgerrufen wurden.
Implosionen: Schäden, die durch Unterdruck hervorgerufen wurden.
Schäden durch Leitungswasser
Rohrbruch: Bruch an den Wasser- und Heizungsrohren auf dem versicherten Grundstück.
Nässeschäden: Bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser aus dem Rohrleitungssystem. Unter anderem auch aus Aquarien und Wasserbetten. Undichte Fugen sind bei den meisten Versicherern ebenfalls versichert.
Frost: Schäden an Heizungsanlagen und sanitären Einrichtungen durch einen plötzlich auftretenden Temperatursturz.
Schäden durch Sturm & Hagel
Sturm: Schäden durch direkten Einfluss von Sturm und dessen Folgeschäden. Bei vielen Versicherern gilt ein Sturm erst ab der Windstärke 8. Umgestützte Bäume sind bei einigen Versicherern nur versichert, wenn der Baum das Gebäude beschädigt.
Hagel: Schäden durch Hagel am Haus ohne eine Regelung der Windstärke.
Optionale Zusatzleistungen
Neben den Grundgefahren bietet die Wohngebäudeversicherung ebenfalls Möglichkeiten zu weiteren zusätzlichen Leistungen, die meist durch Zusatzbausteine eingeschlossen werden. Einige Versicherer bieten aber auch Komplettpakete in ihren Tarifen an.
Elementarschadenversicherung
Die Elementarschadenversicherung leistet bei Schäden, die durch Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Vulkanausbruch oder Starkregenereignisse entstehen. Es handelt sich hierbei meist um extreme Wetterereignisse oder Naturkatastrophen, die in letzter Zeit erheblich zugenommen haben.
Glasversicherung
Die Glasversicherung leistet für Schäden an der Verglasung des Gebäudes. In einem Mehrfamilienhaus ist darauf zu achten, ob nur die Allgemeinverglasung oder die gesamte Verglasung versichert gilt. Die Wohngebäudeversicherung leistet bei einer Glasversicherung ohne eine vorangegangene Gefahr. Entscheidend ist nur, dass die Verglasung beschädigt ist.
Allgefahrendeckung
Eine Allgefahrendeckung bietet Schutz für Schäden am Gebäude, die nicht explizit im Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Hierzu zählen beispielsweise Beschädigungen durch Vögel am Dach. Es handelt sich bei der Allgefahrendeckung also um eine erweiterte Definition der versicherten Gefahren.
Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen
Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen sind in der Regel bereits über die Wohngebäudeversicherung versichert. Der Schutz ist entsprechend zu prüfen und bei Einbau ist der Versicherer zu informieren, da sich die Versicherungssumme hierdurch ändern kann. Versichert gilt meist nur der Sachwert. Das Betreiberrisiko muss anderweitig abgesichert werden.
Haustechnik
Schäden an der Haustechnik können durch einen zusätzlichen Einschluss versichert werden. Hierzu zählt unter anderem ein Aufzug im Gebäude.
Versicherte Kosten der Wohngebäudeversicherung
Nicht nur die Reparatur und Instandsetzung wird durch die Wohngebäudeversicherung übernommen, sondern ebenfalls Kosten, die mit Schäden aus den versicherten Gefahren in Zusammenhang stehen. Die Kostenübernahme unterscheidet sich je Versicherer und kann im Wohngebäudeversicherung Vergleich geprüft werden. Die benannten Kosten sind somit exemplarisch:
- Abbruch- und Aufräumkosten
- Schutz- und Bewegungskosten
- Schadenminderungskosten
- Dekontaminationskosten
- Hotel- und Übernachtungskosten
- Mehrkosten durch behördliche Auflagen
Wichige Klauseln und Informationen
Bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollte auf gewisse Klauseln und Leistungen geachtet werden, die im Schadenfall wichtig sein können. Im Vergleich zur Wohngebäudeversicherung kann auf den Einschluss geachtet werden. Grundsätzlich entscheidet aber der Eigentümer eines Hauses, welche Leistungen er benötigt und welche nicht. Es handelt sich somit nur um Empfehlungen.
Grobe Fahrlässigkeit
Der Einschluss von Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sollte im Versicherungsschutz bis zur Versicherungssumme eingeschlossen sein. In manchen Basistarifen fehlt die Klausel oder ist nur eingeschränkt enthalten. Dies kann im Schadenfall zum Versagen des Versicherungsschutzes durch den Vesicherer führen.
Sublimits und Definitionen
Es sollte in der Wohngebäudeversicherung auf Höchstgrenzen für gewisse Schadenereignisse geachtet werden. Beispielsweise werden Beschädigungen durch unbefugte Dritte gerne mit einer solchen Höchstgrenze belegt. Diese sollte ausreichend gewählt werden, um im Schadenfall gut abgesichert zu sein.
Darüber hinaus sollten Definitionen geprüft werden. Gilt ein umgestürzter Baum beispielsweise nur versichert, wenn er auf das Haus fällt oder werden die Aufräumkosten auch bezahlt, wenn der Baum lediglich entwurtzelt wird.
Gleiches gilt für den Einschluss von undichten Silikonfugen beim Nässeschaden. Diese müssen explizit durch den Versicherer eingeschlossen sein.
Zu- und Ableitungsrohre
Zu- und Ableitungsrohre sollten sowohl innerhalb, aber auch außerhalb des Gebäudes versichert werden. Darüber hinaus sollte der Einschluss von Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks geprüft werden.
Selbstbeteiligungen
Eine Selbstbeteiligung kann die Prämie der Wohngebäudeversicherung deutlich senken. Aus diesem Grund kann eine Selbstbeteiligung von 500€ bis 1.000€ durchaus sinnvoll sein, da die Selbstbeteiligung meist durch die schadenfreie Zeit eingespart werden kann.
Überspannungsschäden
Es sollte darauf geachtet werden, dass Überspannungsschäden ebenfalls versichert gelten, wenn der Blitz in ein nahegelegenes Umspannwerk oder eine Stromleitung einschlägt. In einigen Tarifen gilt nur der Überspannungsschaden durch Blitz auf dem eigenen Grundstück versichert.
Tarif wechseln & kündigen: Wohngebäudeversicherung Vergleich 2024
In den vergangenen zwei Jahren kam es zu erheblichen Preissteigerungen in der Wohngebäudeversicherung. Hintergrund sind die hohen Anpassungen des Baupreisindex und Tariferhöhungen durch die Versicherer. Teilweise gab es Eröhungen bis zu 50% der bisherigen Prämie. Ein Vergleich und Wechsel kann sich somit vor allem jetzt lohnen. Vergleichen Sie ihre Wohngebäudeversicherung bei SAFEDAY und schauen sich das Einsparpotenzial an.
Kündigung zum Ablauf
Die meisten Tarife in der Wohngebäudeversicherung können mit einem Ablauf von 3 Monaten zur Hauptfälligkeit gekündigt werden. Einige Versicherer bieten aber auch ein tägliches Kündigungsrecht an.
Kündigung mit Sonderkündigungsrecht
Im Falle einer Tariferhöhung besteht ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht für den Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Erhöhung. Ebenfalls kann nach einem Schadenfall mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Häufige Fragen
Welche ist die beste Wohngebäudeversicherung?
Die beste Wohngebäudeversicherung ist die, die passend zum eigenen Bedarf ausgewählt wurde. Es gibt aber ein paar Punkte, die beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung beachtet werden sollten:
– Einschluss von Elementargefahren
– Einschluss von undichten Silikonfugen
– Einschluss von Überspannungsschäden
– Korrekte Versicherungssumme
– Versicherung zum gleitenden Neubauwert
Unser Wohngebäudeversicherung Vergleich bietet die optimale Möglichkeit transparent den Markt zu vergleichen und einen passenden Tarif zu finden.
Wie teuer darf eine Wohngebäudeversicherung sein?
Der Beitrag für eine Wohngebäudeversicherung wird durch verschiedene Faktoren bestimmt. Alter, Zustand, Lage und Ausstattung. Einige Versicherer gewähren Nachlässe für Neubauten oder Kernsanierungen.
Ein Einfamilienhaus kann je nach Merkmalen ab 200 € versichert werden. Mehrfamilienhäuser können aber durchaus mehrere tausend Euro in der Wohngebäudeversicherung kosten.
Am besten vergleichen Sie die verschiedenen Tarife in unserem Wohngebäudeversicherung Vergleich.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung kann durch mehrere Arten festgelegt werden. Wichtig ist, dass immer der Neubauwert versichert gilt und nicht der Zeitwert.
Die meisten Versicherer bieten eine Wertermittlung nach dem Wert 1914 in Goldmark an und multiplizieren diesen Wert dann mit einem sich jährlich anpassenden Faktor. Der Vorteil: Der Versicherer verzichtet auf die Prüfung der Unterversicherung.
Manche Versicherer bieten mittlerweile so genannte Wohnflächentarife an und setzen eine pauschale Versicherungssumme von meist über einer Millionen Euro fest. Der Vorteil: Bei kleinen Objekten ist damit eine Unterversicherung meist ausgeschlossen. Voraussetzung ist allerdings die Angabe einer korrekten Wohn- oder Nutzfläche. Entschädigt wird aber auch hier nur der Wiederaufbau eines Gebäudes zum Neubauwert. Bei größeren Objekten kann es bei dieser Art der Versicherungssumme allerdings zu einer Unterversicherung kommen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit ein Wertgutachten anfertigen zu lassen und den Neubaupreis entsprechend festlegen zu lassen. Der Nachteil: Ein Gutachten kostet meist mehrere hundert Euro.
Wie unterscheiden sich Wohngebäude- und Hausratversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung leistet für Schäden am Haus und zwar an den fest mit dem Haus verbundenen Teilen. Lose Gegenstände sind der Hausratversicherung zuzuordnen.
Einfach gesagt: Würde man das Haus auf den Kopf stellen, dann ist alles was hinausfällt Hausrat und alles was im Haus bleibt Wohngebäude.
Wieso erhöht sich jedes Jahr die Wohngebäudeversicherung?
Die meisten Wohngebäudeversicherungen werden mit gleitendem Neuwert abgeschlossen. Das bedeutet, dass sich die Versicherungssumme den Baupreisen anpasst. Steigt der Baupreisindex, dann steigt auch die Versicherungssumme und damit der Beitrag in der Wohngebäudeversicherung.
Neben diesem Automatismus erhöhen viele Versicherer aber ebenfalls die eigentliche Tarifprämie. Diese Erhöhung löst dann ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht aus. Es ist also zu unterscheiden, ob der Beitrag durch eine Anpassung der Baupreise erfolgt oder es sich um eine reine Tariferhöhung des Versicherers handelt.
Kann die Wohngebäudeversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
Eine Wohngebäudeversicherung schützt den Sachwert Haus vor Schäden und totalem Verlust. Dennoch lässt sich der Beitrag im Normalfall nicht von der Steuer absetzen.
Benötige ich eine Wohngebäudeversicherung beim Hausbau?
Eine Wohngebäudeversicherung macht immer Sinn, aber beim Rohbau ist der Schutz der Wohngebäudeversicherung meist zu umfangreich. Aus diesem Grund schließt man in der Bauphase eine so genannte Feuerrohbarversicherung ab, die das Haus gegen Feuer und damit einem möglichen Verlust durch Feuer schützt. Ist das Haus fertiggestellt, dann wird diese Feuerrohbauversicherung meist in eine normale Wohngebäudeversicherung umgewandelt. Dennoch können beide Versicherungen unabhängig voneinander abgeschlossen werden.