Krankenhauszusatzversicherung
Bestmögliche Versorgung im Krankenhaus
Beratung von langjährigen Experten
Vergleich von über 80 Tarifen
Alles wichtige in Kürze
- Mit einer Krankenhauszusatzversicherung wirst du im Krankenhaus als gesetzlich Versicherter wie ein Privatpatient behandelt.
- In manchen Tarifen ist nicht nur der stationäre Aufenthalt, sondern ebenfalls ambulante Operationen mit Einschränkungen mitversichert.
- Eine Krankenhauszusatzversicherung kann ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden, bezieht sich dann aber meist nur auf die Unterbringungskosten im 1- oder 2-Bettzimmer.
- Es besteht in der Regel eine Wartezeit bei den meisten Tarifen und bereits begonnende Behandlungen sind ausgeschlossen. Allerdings gibt es regelmäßig Sonderaktionen und Sondertarife, die auf die allgemeine Wartezeit verzichten.
- Eine Krankenhauszusatzversicherung kann bereits ab Geburt abgeschlossen werden. Vor allem für Kinder lohnt sich der Versicherungsschutz, da er bereits für unter 3,00 € pro Monat zu haben ist..
- Wir empfehlen und unterstützen bei einem Vergleich verschiedener Tarife, da die Leistungen sehr unterschiedlich ausfallen können. Neben den individuellen Wahlleistungen ist ebenfalls auf Begrenzungen der Gebührenordnungen und Wartezeiten zu achten.
Inhaltsangabe
- Welche Leistungen bietet eine Krankenhauszusatzversicherung?
- Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung?
- Krankenhauszusatzversicherrung ohne Wartezeit
- Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
- Krankenhaúszusatzversicherung für Kinder
- Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?
- Abschluss während der Schwangerschaft
- Beratung und Vergleich
- Häufige Fragen
Welche Leistungen bietet eine Krankenhauszusatzversicherung?
Die Krankenhauszusatzversicherung bietet verschiedene Grundleistungen und Zusatzleistungen, die sich je nach Tarif und Versicherer unterscheiden können. Es ist wichtig, dass du darauf achtest, welche Leistungen für dich relevant sind. Darüber gibt es verschiedene Tarife, die nach Art der Risikotarifierung, also ohne Altersrückstellung, und mit einer Altersrückstellung kalkuliert sind.
Freie Arztwahl mit Chefarztbehandlung
Viele sprechen bei der freien Arztwahl von der so genannten Chefarztbehandlung, da du mit einer Krankenhauszusatzversicherung Anspruch auf eine Behandlung vom Chefarzt hast. Allerdings bezieht sich diese Leistung grundsätzlich auf eine freie Arztwahl, die dir die Möglichkeit gibt, dich von den besten Ärzten behandeln zu lassen. In der gesetzlichen Krankenversicherung hast du lediglich Anspruch auf die Behandlung durch den anwesenden Stationsarzt.
Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer
Eine schnelle Genesung hängt ebenfalls von den Umständen ab in denen diese passiert. Das Zimmer, dass du im Krankenhaus bekommst hat Einfluss auf dein Wohlbefinden. Viele Menschen bevorzugen dabei die Unterbringung mit maximal einer weiteren Person oder wollen ein Zimmer ganz für sich alleine. Viele Krankenhäuser richten mittlerweile Privatstationen mit mehr Service ein, die dir einen besseren Aufenthalt gewähren. Eine Krankenhauszusatzversicherung übernimmt die Mehrkosten für diese Art der Unterbringung, sodass du schnell genesen kannst.
Freie Krankenhauswahl
In Deutschland kannst du als gesetzlich Versicherter das Krankenhaus auswählen in das du gehst. Es stehen dir aber bei weitem nicht alle Krankenhäuser zur Verfügung. Privatkliniken werden beispielsweise von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt. Auch der Wechsel des Krankenhauses kann als gesetzlich Versicherter schwierig werden. Je nach Tarif, übernimmt die Krankenhauszusatzversicherung die Kosten für einen stationären Aufenthalt in einer Privatklinik oder einen einmaligen Wechsel des Krankenhauses.
Rooming-in
Die Leistung für Rooming-in ist eine Zusatzleistung, die nicht alle Tarife beinhalten. Sie ist aber wichtig, wenn Eltern ihr Kind versichern. Das Rooming-in sorgt dafür, dass du gemeinsam mit deinem Kind im Krankenhaus untergebracht wirst oder zumindest in der Nähe untergebracht bist. Es ist wichtig für Kinder, dass eine Vertrauensperson anwesend ist, wenn diese im Krankenhaus untergebracht sind. Aus diesem Grund solltest du auf diesen Baustein achten, wenn du eine Krankenhauszusatzversicherung abschließt.
Ambulante Operationen
Manche Krankenhauszusatzversicherungen leisten nicht nur bei einem stationären Aufenthalt, sondern ebenfalls bei ambulanten Operationen. Hierbei gilt dann ebenfalls die freie Arztwahl, sowie eine Übernahme der Kosten der Vor- und Nachbehandlung.
Erstattung ohne Gebührenbegrenzung
Ärzte rechnen ihre Leistungen über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Diese legt fest, wie viel ein Arzt für eine Behandlung abrechnen kann. Der Höchstsatz liegt hier beim 3,5-fachen des einfachen Satzes. Es gibt Spezialisten, die Gebühren verlangen, die deutlich über dem Höchstsatz liegen. Ein Tarif ohne Begrenzung übernimmt diese Kosten in unbegrenzter Höhe.
Ersatzkrankenhaustagegeld
Hast du eine Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen, aber das Krankenhaus kann bspw. kein 1- oder 2-Bett-Zimer zur Verfügung stellen, erhältst du von deiner Versicherung eine monetäre Ersatzleistung.
Erstattung der Krankenhausgebühr
Als gesetzlich Versicherter musst du bei einem Krankenhausaufenthalt 10 € pro Tag als Gebühr entrichten. Diese Zuzahlung ist zwar auf 28 Tage begrenzt, aber mit einer Krankenhauszusatzversicherung kannst du diese Kosten an deine Zusatzversicherung weiterreichen und erstatten lassen.
Mehrkosten bei Krankentransporten
Kassenpatienten haben lediglich Anspruch auf einen Transport in das nächstgelegene Krankenhaus. Manche Krankenhauszusatzversicherungen übernehmen die Mehrkosten bei der Wahl in ein Wunschkrankenhaus, auch wenn dieses weiter entfernt liegt.
Altersrückstellung oder Schadenprinzip
Die Kalkulation eines Versicherers für einen Krankenhauszusatztarif kann unterschiedlich sein. Die Versicherer unterscheiden dabei zwischen zwei verschiedenen Kalkulationen. Du kannst einen Tarif mit Altersrückstellung abschließen, der zu Beginn zwar mehr kostet, aber keine enormen Beitragssteigerungen für das Alter vorsieht. Die Alternative ist die Kalkulation nach dem Schadenprinzip bei dem die Versicherer die Wahrscheinlichkeit von Leistungszahlungen berechnen und in regelmäßigen Altersschritten den Beitrag nach oben anpassen.
Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung?
Eine Krankenhauszusatzversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn du dir eine bessere gesundheitliche Versorgung im Krankenhaus wünscht. In den letzten Jahrzehnten wurden die Leistungen für gesetzlich Versicherte immer weiter reduziert und den Leistungskatalog nach unten angepasst. Es gilt der Grundsatz, dass Behandlungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Inwieweit das für die eigene Genesung zutrifft wird dabei nicht berücksichtigt.
Als Kassenpatient hast du grundsätzlich die Möglichkeit Leistungen, die über das gesetzliche Niveau gehen, zu fordern. In diesem Fällen musst du den Mehraufwand selbst zahlen. Bei einem stationären Aufenthalt kommen dabei nicht selten fünfstellige Summen zusammen.
Gründe für Krankenhausaufenthalte
- Herzinfakt/Herzinsuffizienz
- Geburten
- Schlaganfall/Hirninfarkt
- Rückenschmerzen/Bandscheibenvorfall
- Lungenentzündung
- Arthrose
- Schädel-Hirn-Trauma
Eine Krankenhauszusatzversicherung kann die Umstände und die Leistungen bei einem Aufenthalt im Krankenhaus erhöhen und damit den Genesungsprozess positiv beeinflussen. In manchen Fällen hast du sogar nur durch eine solche Zusatzversicherung die Möglichkeit bei bestimmten Ärzten behandelt zu werden, da diese ausschließlich Privatpatienten behandeln.
Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit
Es besteht mittlerweile die Möglichkeit Krankenhauszusatzversicherungen ohne allgemeine Wartezeit abzuschließen. Hiermit kann die Wartzeit von 3 Monaten, die normalerweise vereinbart gilt, umgangen werden. Es besteht dann sofort Versicherungsschutz. Allerdings sind hierbei meist bestimmte Krankheiten ausgeschlossen wie beispielsweise Geburten und Schwangerschaft oder Psychotherapien. In diesem Fällen gilt weiterhin eine besondere Wartezeit.
In manchen Kooperationen zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen gibt es Abkommen, dass sämtliche Wartezeiten entfallen. Hierbei handelt es sich um spezielle Sondersituationen, die es vorab zu prüfen gilt. In diesem Fall verzichtet der private Krankenversicherer auf die Wartezeit, obwohl diese im Tarif vereinbart gilt.
Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Eine Krankenhauszusatzversicherung unterliegt nicht zwangsläufig einer Gesundheitsprüfung. Einige Versicherer bieten eingeschränkte Tarife an, wie bspw. lediglich die Übernahme der Unterbringungskosten, und verzichten dabei auf Gesundheitsfragen. In besonderen Kooperationen und Sondertarifen gibt es einen Kontrahierungszwang. In diesem Fall müssen zwar Gesundheitsfragen beantwortet werden, aber der Versicherer ist zur Annahme verpflichtet. Aber Achtung, Zuschläge können trotzdem auf den Beitrag erhoben werden.
Es gibt somit verschiedene Möglichkeiten für dich, auch bei schlechter Gesundheit, einen entsprechenden Schutz zu erhalten.
Krankenhauszusatzversicherung für Kinder
Der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung ist ab der Geburt möglich und kommt somit ebenfalls für Kinder in Frage. Ab der Geburt können alle Gesundheitsfragen in der Regel mit nein beantwortet werden, sodass Kinder direkt von einer Zusatzversicherung profitieren können, ohne es bei den Gesundheitsfragen zu Problemen kommen kann. Entscheidest du dich erst später dein Kind zu versichern, dann können in den ersten Monaten bereits Probleme auftreten, die zu einem Versagen des Versicherungsschutzes führen.
Kinder benötigen viel Fürsorge, wenn sie ins Krankenhaus kommen. Aus diesem Grund geht oft eine Begleitperson mit ins Krankenhaus. Diese Kosten können von der Krankenhauszusatzversicherung übernommen werden. Diese Leistung ist meist bis zum 9. oder 15. Lebensjahr begrenzt.
Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?
In erster Linie kommt es bei der Krankenhauszusatzversicherung darauf an, ob beim aktuellen Gesundheitszustand Zuschläge oder Ausschlüsse erhoben werden. Die Kosten fangen bei gesunden Menschen bei Kindern unter 3,00 € pro Monat an und enden bei über 70-jährigen bei über 80,00 € pro Monat.
Die Beitragskalkulation hängt stark vom Alter und vom gewählten Tarif ab, da es erhebliche Leistungsunterschiede gibt. Es macht Sinn einen Vergleich durch einen Experten erstellen zu lassen, der mit dir alle wichtigen Informationen durchgeht. Diesen Schritt kannst du zum Beispiel mit unserer Online-Beratung gehen, indem du dir ein Angebot auf dieser Seite anforderst.
Abschluss während der Schwangerschaft
Frauen sind am häufigsten wegen einer Geburt im Krankenhaus. Aus diesem Grund beschäftigen sich viele in der Schwangerschaft mit einer Krankenhauszusatzversicherung. Ein Abschluss ist zwar möglich, aber die aktuelle Schwangerschaft meist ausgeschlossen.
Es gibt dennoch gute Gründe noch während der Schwangerschaft eine stationöre Zusatzversicherung abzuschließen. So profitiert ihr Kind ab Geburt von einer so genannten Nachversicherungsgarantie in den ersten zwei Monaten. Sie können ihr Kind damit versichern, auch wenn es bereits ab Geburt gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderungen hat. Das große Plus ist, dass dies ohne Zuschläge durch den Versicherer erfolgt.
Aber, es gibt in Kombination mit manchen gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls die Möglichkeit sich noch während einer laufenden Schwangerschaft den Schutz für das Krankenhaus zu holen. Unsere Experten besprechen dies gerne im Einzelfall mit Ihnen und welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen.
Krankenhauszusatzversicherung: Beratung und Vergleich mit SAFEDAY
Mit Unterstützung unserer Experten erhältst du eine Übersicht über deinen Leistungskatalog und sparst mit unserem Tarifvergleich erhebliche Beiträge. So sicherst du dir bestmögliche medizinische Versorgung im Krankenhaus zum besten Preis-Leistungsverhältnis.
Unsere Experten prüfen dabei auch Sonderaktionen und Sondertarife, die einen echten Mehrwert bieten können. Darüber hinaus profitierst du von der einfachen und schnellen Abwicklung durch unsere modernen Prozesse. Jetzt einfach Angebot anfordern und beraten lassen.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt die Krankenhauszusatzversicherung?
Je nach Tarif erstattet die Krankenhauszusatzversicherung die Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer, sowie die freie Wahl des Arztes. Damit kannst du dich vom Chefarzt oder anderweitigen Spezialisten behandeln lassen.
Viele Tarife bieten darüber hinaus zusätzliche Leistungen wie ambulante Operationen, Rooming-in, Mehrkosten beim Krankentransport und Erstattungen über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.
Gerne beraten dich unsere erfahrenden Experten zu diesem Thema.
Gibt es Krankenhauszusatzversicherungen ohne Wartezeit?
Im Normalfall beinhaltet eine Krankenhauszusatzversicherung eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten und eine besondere Wartezeit bis zu 8 Monate ab Beginn des Vertrages.
Es gibt mittlerweile einige Versicherer, die auf die allgemeine Wartezeit verzichten und Versicherungsschutz per sofort anbieten. Allerdings gibt es meist weiterhin Einschränkungen durch die besondere Wartezeit.
Laufende Behandlungen können in der Regel nicht abgesichert werden.
Was ist eine gute Krankenhauszusatzversicherung?
Eine gute und umfangreiche Krankenhauszusatzversicherung zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
– freie Arztwahl
– freie Wahl des Krankenhauses
– Übernahme von Unterbringungskosten
– keine Höchstbegrenzung
– Verzicht auf Anzeigepflicht
Es kann Unterschiede geben, wenn aufgrund deines Gesundheitszustands Leistungen entfallen müssen.
Wie erhalte ich meine Leistung im Krankenhaus?
Viele Versicherer senden dir eine Versichertenkarte zu, die zumindest die Leistungen für das 1- oder -2-Bett-Zimmer bestätigt. Meistens rechnet das Kraneknhaus dann direkt mit dem Versicherer ab.
Zusätzliche Leistungen wie beispielsweise die Arztrechnung bekommst du nach Hause geschickt. Diese musst du dann bei deiner Krankenhauszusatzverischerung einreichen und bekommst den Betrag auf dein Konto erstattet. Die meisten Versicherer bieten hierzu eine App an über die die Einrechung schnell und unkompliziert erfolgen kann. Anschließend überweist du den Betrag an das Krankenhaus.
Muss ich beim Abschluss einer stationären Zusatzversicherungen Gesundheitsfragen beantworten?
Ein umfänglicher Schutz bei der Krankenhauszusatzversicherung ist immer mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen verbunden. Es gibt je nach Tarif aber Unterschiede bei den Fragen.
Es gibt ebenfalls Tarife, die keine Gesundheitsfragen vorsehen, aber dann nur eine eingeschränkte Leistung erstatten. Beispielsweise Tarife, die nur für die Unterbringungskosten aufkommen.
Was passiert, wenn ich bei den Gesundheitsfragen etwas verschweige?
Das Verschweigen von Angaben bei den Gesundheitsfragen führt zur einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Hierbei ist es unerheblich, ob dies absichtlich geschehen ist oder die Frage lediglich nicht verstanden wurde. Versicherer können in diesem Fall bis zu 10 Jahre vom Vertrag zurücktreten und diesen ab Beginn widerrufen. Bereits gezahlte Leistungen werden in diesem Fall zurückgefordert.
Gesundheitsangaben sollten immer vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Im Zweifel sollte ein Experte wie SAFEDAY kontaktiert werden.
Sollte ich einen Tarif mit oder ohne Altersrückstellungen wählen?
Grundsätzlich gilt, wie bei jedem Abschluss, dass die persönlichen Interessen und Wünsche im Vordergrund stehen. Du solltest dir also genau überlegen aus welchem Grund du eine Krankenhauszusatzversicherung abschließt.
Möchtest du bis ins hohe Alter von den Leistungen profitieren, dann ist ein Tarif mit Altersrückstellungen zu empfehlen, um Kostensteigerungen im Rentenbezug zu minimieren. Beachte aber, dass du diese Altersrückstellungen bei einem Anbieterwechsel nicht mitnehmen kannst. Die Wahl des richtigen Anbieters ist somit entscheidend. Ein Tarifwechsel beim gleichen Versicherer führt im übrigen nicht zum Verlust der Altersrückstellungen.
Kann ich eine Krankenhauszusatzversicherung für die ganze Familie abschließen?
Eine Krankenhauszusatzversicherung kann für die ganze Familie abgeschlossen werden. Dennoch werden alle Familienmitglieder als versicherte Personen einzeln betrachtet und erhalten einen individuellen Beitrag. Eine kostenfreie Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht.
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